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Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschaden­haftpflicht gehört zu den wichtigsten beruflichen Versicherungen. Die Versicherung bezahlt, wenn durch die Tätigkeit des Beraters ein Schaden entsteht. Abweichend von anderen Haftpflichtversicherungen geht es hier um echte Vermögensschäden. Es geht also nicht um Sach- und Personenschäden. Vermögensschäden die innerhalb der Betriebshaftpflicht­versicherung abgedeckt sind, sind i.d.R. unechte Vermögenschäden. Diese werden nicht durch die direkte Tätigkeit des Versicherten verursacht.

Versäumte Fristen, verletzte Rechte, fehlerhafte Beratungen, fehlerhafte Entwicklungen usw., sind typische echte Vermögensschäden. Typische Kunden einen Vermögenschadenhaftpflichtversicherung sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsmakler und sonstige beratenden Berufe.

Wie bei allen gewerblichen Versicherungen raten wir vor online Abschlüssen dringend ab. Ein Spezialist sollte gemeinsam mit Ihnen das Risiko korrekt ermitteln.

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