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Pflegeversicherung


Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus?


Auch so viele Jahre nach Einführung der Versicherung muss man diese Frage verneinen.


Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet lediglich einen „Teilkaskoschutz" und sichert somit nur eine Grundversorgung. Mit welchen Kosten ist im Pflegefall zu rechnen?


Es ist schwierig, hierzu eine allgemeingültige Aussage zu treffen, da die Kosten von drei Komponenten abhängig sind:
        • dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5)
        • der Art der Pflege (häuslich, teilstationär, vollstationär)
        • dem Standort des Pflegeheims (bei stationärer Pflege)


Nach Erfahrungswerten liegen die monatlichen Kosten bei stationärer Pflege im Pflegegrad 4 bei mindestens 3.500 €. Nach Abzug der Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung von 1.775 € verbleibt eine Versorgungslücke von 1.725 € im Monat. Schon bei einjähriger Verweildauer entstehen schnell Kosten in Höhe von 20.000 €, in fünf Jahren bereits 100.000 €. Hiermit wird deutlich, dass die private Vorsorge unverzichtbar ist.




Kinder haften für Ihre Eltern!

Hat der Pflegebedürftige Kinder die zum Tragen der Kosten herangezogen werden können, erhalten diese nach Prüfung der finanziellen Verhältnisse einen entsprechenden Bescheid vom Amt, was Sie zu zahlen haben. Erst wenn hier nichts mehr zu holen ist, springt das Sozialamt ein. Hier kann es dann zu weiteren Verschlechterungen der Unterkunftssituation kommen um Kosten zu sparen z.B. durch ein günstigeres Pflegeheim.


Wichtig: Auch Nachforderungen des Sozialamtes sind nicht ausgeschlossen.

Ein Service-Mitarbeiter wird sich entweder per E-Mail oder Telefon mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Fragen ausführlich zu beantworten.
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